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Infusionstherapie — HNO Bremen-Nord — Homoth & Keßler-Nowak

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Infusionstherapie

Schnelle Hilfe bei Hörsturz und Tinnitus verspricht eine ambulante Infusionstherapie, die in unserer Praxis möglich ist. Verlieren Sie keine Zeit, sich in einem solchen Fall fachkundig beraten zu lassen, denn beide Beschwerden gehören zu den therapeutischen Eilfällen im HNO-Bereich. Die Infusionstherapie kann auch bei bestimmten Gleichgewichtsstörungen helfen.

Durchblutungsstörung — Infusionstherapie — HNO Bremen-Nord — Homoth & Keßler-Nowak

Hörsturz & Tinnitus

Hörstürze und Ohrgeräusche zählen zu den häufigsten Gründen, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Charakteristisch ist ein plötzliches, meist einseitiges Auftreten der Symptome. Begleitend kann ein Druckgefühl im Ohr oder selten ein Schwindelgefühl auftreten.

Durchblutungsstörung

Die Suche nach den Ursachen von Hörsturz und Tinnitus dauert noch an. Da die Symptome – plötzliches, einseitiges Auftreten und häufige Besserung innerhalb weniger Tage – dem klinischen Bild anderer Erkrankungen mit lokalen Durchblutungsschwierigkeiten ähneln, behandelt man Patienten in der Regel mit durchblutungsfördernden Maßnahmen.

Ambulante Infusion

Ganz besonders in den ersten Tagen nach Auftreten von Hörsturz und Tinnitus ist die tägliche Gabe von durchblutungsfördernden Substanzen per Tropfinfusion über die Vene sehr empfehlenswert. In Kombination mit Cortison können wir mit dieser ambulant durchgeführten Behandlung erfahrungsgemäß bereits in den ersten Tagen große Erfolge erzielen. Nur in wenigen Fällen raten wir zu stationärer Aufnahme.

Ambulante Infusion — Infusionstherapie — HNO Bremen-Nord — Homoth & Keßler-Nowak

Hörsturz und Tinnitus sind therapeutische Eilfälle

Sie sollten sich möglichst frühzeitig bei uns vorstellen, damit keine wertvolle Zeit vergeht, die für einen Therapiebeginn hätte genutzt werden können. Die Art der Behandlung orientiert sich einerseits an der Ursache, andererseits am Zeitverlauf und dem Schweregrad.

Kosten einer Infusionstherapie

Privatpatienten bekommen die Leistungen normalerweise erstattet, die gesetzlichen Krankenkassen tragen diese Leistung in der Regel nicht. Der in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegte Betrag muss in diesem Fall privat abgerechnet werden. Wir beraten Sie zu den anfallenden Kosten gerne persönlich.

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